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Auszüge aus der G E S C H Ä F T S O R D N U N G
des Vorstandes des Mecklenburg-Pommeraner Folkloreensembles „Richard Wossidlo“ e.V.
X. Leistungen für Mitglieder (Rechte und Pflichten)1. Durch den Verein werden folgende Leistungen für seine Mitglieder erbracht: + Trainingstrikot und –hosen werden vom Verein kostenlos gestellt + Trainingsanzüge, Turnschuhe und Poloshirt werden ebenfalls kostenlos gestellt + Ermäßigung von 50 % bei der Anschaffung von Artikeln für den Trainings- bedarf, wie z.B. Schleppchen und Trainingsschuhe + kostenlose Bereitstellung von Trachten, Kostümen, Stiefeln und Schuhen Diesbezüglich erwartet der Verein die ordnungsgemäße Pflege der kostenlos bereitgestellten Trachten, Kostüme, Stiefel und Schuhe. Hier runter verstehen wir das Waschen und Bügeln der Weißwäsche vor jedem Auftritt sowie auch das Putzen der Stiefel und Schuhe. Bei Verlust der kostenlos bereitgestellten Vereinssachen, wie der Kostüme, der Trachten, der Stiefel, der Schuhe und der Trainingssachen ist der Trai- ningsleiter unverzüglich durch die Eltern und durch die volljährigen Mitglie- der zu informieren. Außerdem ist dann ein kostenpflichtiger Ersatz zu leisten. + Schaffung von Möglichkeiten der Ausbildung der Mitglieder im Fachgebiet Folklore der Region Mecklenburg-Vorpommern sowie im Bereich Tanz und in der Körperschulung + Versicherung der Mitglieder des Vereins über die Versicherung des Tanzver- bandes des Landes Mecklenburg-Vorpommern e.V. + Bezuschussung und Organisierung von Mitteln für · vereinsinterne Kinder- und Jugendbegegnungsmaßnahmen sowie entsprechende Freizeitmaßnahmen · Fahrten zur Teilnahme an nationalen und internationalen Folklorefesti- valen + kostenlose Schuh- und Stiefelreperatur + In bezug auf die Haare erwarten wir von den Vereinsmitgliedern zu Beginn der Saison die Einhaltung einer entsprechenden „Haarordnung“, die wie folgt aussieht: * Mädchen: - Haar-Ponny rausgewachsen - Haarlänge mindestens so lang, dass ein Haarknoten entstehen kann - auffallende Haartöne, wie grün und blau, sind zu vermeiden * Jungen: - normaler Kurzhaarschnitt - auffallende Haartöne. wie grün und blau, sowie das Schnei- den einer Glatze sind zu vermeiden
XI. Auszeichnungen und Ehrungen1. Für langjährige Mitgliedschaft im Verein werden folgende Ehrungen vorge- nommen: · 10 Jahre Mitgliedschaft Silberanstecker · 15 Jahre Mitgliedschaft Goldanstecker · 20 Jahre Mitgliedschaft Goldanstecker mit Stein · alle Auszeichnungen sind mit der gleichzeitigen Eintragung in das Ehrenbuch verbunden
2. Bei Hochzeiten (Grüne, Silberne, Goldene usw.) von Mitgliedern, die min- destens fünf Jahre im Verein tätig sind, erhalten selbige ein Geschenk vom Verein im Wert von 75,00 € XII. Ein- und Austritt1. Der Eintritt in den Verein kann nach einem vierwöchigem Probetraining auf Empfehlung des Trainingsleiters erfolgen. Der Vorstand beschließt die Aufnahme anhand des schriftlichen Aufnahmean-trages. Das Eintrittsdatum wird gleichgesetzt mit dem „Mitgliedsdatum“. Das vierwöchige Probetraining ist kostenlos.
2. Der Austritt aus dem Verein kann auf Grund der vertraglichen Vereinbarungen mit unseren Vertragspartnern immer nur zum Saisonende des laufenden Jahres erfolgen. Das Saisonende wird immer auf der im Dezember des Vorjahres durchgeführ-ten Elternversammlung bekannt gegeben. Der Austritt aus dem Verein muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Diese Austrittserklärung muss mit Stichtag 01. September des laufenden Jahres beim Vorstand des Vereins eingegangen sein.
3. In Ausnahmefällen, wie z.B. Wohnungswechsel, Arbeitswechsel, langjährige Krankheit kann der Vorstand auch über einen kurzfristigen Austritt aus dem Verein beschließen.
4. Bei Nichteinhaltung der Austrittsfrist, wie sie im Punkt 2 und Punkt 3 geregelt ist, ist der Vorstand berechtigt zu beschließen, dem auszuscheidenden Vereins- mitglied die für das laufenden Jahr angefallenen Kosten, wie z.B. Trainingsla-ger, extra neu angefertigte Kostüme sowie ausgefallene Auftritte oder Hono-rarmindereinnahmen in Rechnung zu stellen.
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